11.05.2017
Öffentliche Bekanntmachung
des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 13. April 2017
Vorhabensträger: Wasser- und Bodenverband „Mittlere Elde“, Eichenweg 4, 19370 Parchim
Maßnahme: Fischaufstieg, Staubauwerk L 114 in der Goldbeck bei Dambeck
Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:
Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1 Dambeck 1 234/1, 234/2, 237, 238, 239, 262
2 Dambeck 1 234/1, 234/2, 237, 238, 262, 263
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.