11.05.2017
Öffentliche Bekanntmachung
des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 5. April 2017
Die Fleischwerk EDEKA Nord GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Weber, ansässig in 19246 Lüttow-Valluhn, Am Heisterbusch 24 hat einen Antrag auf Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brunnen als Kühl- und Brauchwasser gestellt.
Es handelt sich hierbei um die Erhöhung der Fördermenge um 75. 000 m³/a der bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis aus dem Jahr 2007.
Die Förderung erfolgt durch einen Brunnen in:
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
max. Menge in m³/a |
Valluhn |
1 |
217/14 |
200.000 |
Eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften der § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Ziffer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 107 Abs. 1 des Landeswassergesetzes fachgerecht entscheiden.