12.05.2017
Öffentliche Bekanntmachung
des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 2. Mai 2017
Die Agrar-GmbH Holthusen/Pampow, Am Dorfteich 6, in 19075 Holthusen, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende, Frau Brigitte Roost-Krüger, hat einen Antrag auf Zutagefördern von jährlich max. 218.000 m³/a Grundwasser zur Beregnung landwirtschaftlicher Kulturen gestellt.
Standort des Brunnens:
- Gemarkung Pampow, Flur 2, Flurstück 35/2
Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.5.1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften der § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Ziffer 5 des Wasserhaushaltsgesetzes in Verbindung mit § 107 Abs. 1 des Landeswassergesetzes fachgerecht entscheiden.